Wann ist ein nachträglicher Kassenabschluss nicht möglich und was ist dann zu tun?

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Bevor du eine Kasse zurücksetzt oder eine Filiale stilllegst, solltest du immer den Kassenbestand auf 0 setzen und einen Kassenabschluss durchführen.

Wenn eine Kasse nicht mehr in ihrer ursprünglichen Konfiguration existiert, ist ein anschließender nachträglicher Kassenabschluss nicht mehr möglich. Das kann vor allem vorkommen, wenn:

  • Die Filiale stillgelegt wurde, ohne zuvor einen Kassenabschluss zu erstellen

  • Die Konfiguration der POS App zurückgesetzt wurde

  • Das verwendete iPad zurückgesetzt oder durch ein anderes Gerät ersetzt wurde

  • Die Kasse einer anderen Filiale oder einem anderen Gerät neu zugeordnet wurde

In diesen Situationen wird technisch eine neue fiskaly Client-ID erzeugt, wodurch die offene Transaktionshistorie der vorherigen Konfiguration nicht mehr in einem regulären Kassenabschluss zusammengefasst werden kann. Auch ein Gerätewechsel oder eine Neuzuweisung der Kasse führt nicht zu einem nachträglichen Abschluss.

Was kann ich tun?

Deine offenen Transaktionen gehen nicht verloren. Sie wurden bereits vollständig in der TSE signiert und bleiben dort revisionssicher gespeichert. Die Transaktionsdaten können für die steuerliche Dokumentation über das fiskaly Dashboard abgerufen werden.

Gehe hierzu über den DSFINV-K Export und zusätzlich den sign-DE-V2 Export, der die Transaktionsdaten enthält.

Exportiere also die Transaktionsdaten aus der TSE und gib die Daten an deine Steuerberatung weiter. Diese muss den fehlenden Kassenabschluss entsprechend dokumentieren und die Transaktionen anhand der Exporte berücksichtigen.